Im Rahmen der Bedarfsplanung gem. DIN 18205 werden grundlegende Zielstellungen eines Projektes durch den Bauherrn definiert, sowohl in funktionaler als auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht.
Im Ergebnis der Bedarfsplanung werden der Umfang der erforderlichen Baumaßnahmen sowie eine adäquate Organisationsstruktur zur Maßnahmenumsetzung bestimmt und in einen groben Projekt- und Mittelabflussplan überführt.
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Je präziser Anforderungen und Risiken, bspw. erforderlicher Schadstoffrückbau, bereits im Rahmen der Bedarfsplanung ermittelt werden, desto effizienter kann die Planungsphase organisiert und Kosten- und Terminrisiken gezielt gesenkt werden.
In der Genehmigungs- bzw. Entwurfsplanung werden alle Anforderungen des Nutzers/ Bauherrn unter den Gesichtspunkten der technischen und genehmigungsrechtlichen Umsetzbarkeit zusammengeführt und in einer detaillierten Funktions-, Kosten- und Terminplanung abgebildet.
Technische Anlagen werden nach Erfordernis und Wirtschaftlichkeit (Investitions- vs. Betriebskosten) ausgewählt, bedarfsgerecht bemessen und in das übergeordnete Betriebskonzept des Gebäudes bzw. der zu errichtenden Funktionseinheit regelungs- und steuerungstechnisch integriert.
Leistungsschnittstellen und Projektgrenzen sind klar zu definieren.
Um Kosten- und Terminsicherheit für die Projektumsetzung zu schaffen, gilt es, bis zum Abschluss der Entwurfsplanung Anforderungen und Risiken möglichst vollständig zu erfassen und zu verarbeiten. Intensive Abstimmungen mit dem Bauherrn und den Nutzenden zu gewünschten Funktionen und geplanten Prozessabläufen sowie mit weiteren fachlich Beteiligten und den genehmigenden Behörden legen den Grundstein dafür. Die Erstellung und Fortschreibung eines technischen Raumbuches kann zusätzlich die Ergebnisse dieser Abstimmungen für alle Beteiligten transparent abbilden.
Art und Umfang der Projektdokumentation in dieser Phase werden durch die Anforderungen der Auftraggebenden bestimmt. Hierzu können wir auch umfassende Erfahrung bei der Erstellung von Vor- und Bauplanungsunterlagen für öffentliche Aufträge vorweisen.
In der Ausführungsphase werden die Ergebnisse des Entwurfs in eine aussagekräftige Installationsplanung mit den zur Umsetzung benötigten Maßangaben und Detailansichten überführt sowie in einem Leistungsverzeichnis oder einer funktionalen Leistungsbeschreibung unter vollständiger Benennung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Bauleistungen in Menge und Masse zur Angebotseinholung dokumentiert.
Schnittstellenlisten sichern die Zuordnung aller Bauleistungen zu den an der Planung Beteiligten und reduzieren damit das Risiko, das Leistungen bei mehreren Planungsbeteiligten in der Ausschreibung fehlen oder doppelt ausgeschrieben werden.
Grundsätzlich planen wir mit einer BIM-basierten Software in 3D, sodass Kollisionsprüfungen in Echtzeit erfolgen können und wir auch in Bereichen mit hoher Installationsdichte stets die Übersicht behalten.
Unsere Mitarbeitenden werden regelmäßig in- wie extern im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe von VOB/A bis VOB/C oder auch UVgO geschult. Die Erstellung öffentlicher Ausschreibungen nach STLB können wir ebenso leisten wie eine produktneutrale Ausschreibung unter Nennung von Leitfabrikaten oder Typvorgaben nach Bedarf. Zu unserem Qualitätsanspruch gehört die umfassende und rechtssichere Dokumentation des Vergabeprocederes.
Die Überwachung der Bauausführung wird jeweils durch die für die Planung verantwortlichen Fachkräfte begleitet, sodass die Einhaltung der mit der Planung vereinbarten Projektziele immer im Fokus bleibt.
Der gesamte Prozess der Projektkostenverfolgung von der Kosteneinschätzung bis hin zur Überwachung der Projektabrechnung erfolgt softwaregestützt per AVA-Software, sodass jederzeit Transparenz zur Kostenentwicklung des Projektes besteht und mögliche Kostensteigerungen frühzeitig besprochen und ggf. durch alternative Umsetzungsvarianten vermieden werden können.
Die Einhaltung der termingebundenen Projektziele wird im Rahmen der mindestens wöchentlich stattfindenden Prüfung des Baufortschritts überwacht und mit der abgestimmten Projektterminplanung, bspw. in MS Project, abgeglichen, sodass im Falle drohender Terminüberschreitungen Konsequenzen frühzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Unser Anspruch besteht darin, mit Abschluss der Baumaßnahme an Bauherr und Nutzende termingerecht ein mangelfreies Werk zu übergeben, welches zum vereinbarten Budgetrahmen hinsichtlich Funktion, Energieeffizienz und Ästhetik den Anforderungen unserer Kund*innen vollständig gerecht wird. Zu diesem Zweck haben wir ein wirksames Qualitätsmanagementsystem in allen Bereichen unseres Unternehmens integriert, mit dem wir Prozesse abbilden, überwachen und nach Bedarf qualitätsgerecht anpassen.
Für Gebäude oder Funktionseinheiten mit komplexer Anlagenausrüstung, welche steuerungs- und regelungstechnisch ineinandergreifen, unterstützen wir durch praxiserfahrene technische Fachkäfte im Bereich Automatisierungstechnik gern durch eine erweiterte Begleitung des Inbetriebnahmeprocederes.
Mit rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen beginnt mit der Gewährleistungsphase der letzte Leistungsabschnitt der Fachplanung. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt auch nach dem Bauende und unterstützen Sie in der Freigabe von ggf. vereinbarten Sicherheitsleistungen mit Ablauf der Gewährleistungsfrist oder auch in der Koordinierung der Abarbeitung von innerhalb der Gewährleistungsfrist angefallenen Mängeln.
Immer wieder stellen wir fest, dass es mit Übergabe von Gebäuden an die Betreibenden Beratungsbedarf bezogen auf ihre Pflichten gibt. Wie sollte das Betriebskonzept zur Wartung der Anlagen optimal gestaltet werden? Welche Anlagen sind in welchem Turnus wartungspflichtig und welche Unterlagen werden von Sachversicherern und Prüfsachverständigen gefordert? Auch hier können wir beratend für Sie tätig werden, um den gepflegten Zustand und die Leistungsfähigkeit Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten.