Leistungsphasen

Bedarf

Im Rahmen der Bedarfsplanung gem. DIN 18205 werden grundlegende Zielstellungen eines Projektes durch den Bauherrn definiert, sowohl in funktionaler als auch in organisatorischer und finanzieller Hinsicht.

LP 0

Projektziele bestimmen

Im Ergebnis der Bedarfsplanung werden der Umfang der erforderlichen Baumaßnahmen sowie eine adäquate Organisationsstruktur zur Maßnahmenumsetzung bestimmt und in einen groben Projekt- und Mittelabflussplan überführt.
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Planung

In der Genehmigungs- bzw. Entwurfsplanung werden alle Anforderungen des Nutzers/ Bauherrn unter den Gesichtspunkten der technischen und genehmigungsrechtlichen Umsetzbarkeit zusammengeführt und in einer detaillierten Funktions-, Kosten- und Terminplanung abgebildet.

LP 1-4

Planungskonzept festlegen und bemessen

Technische Anlagen werden nach Erfordernis und Wirtschaftlichkeit (Investitions- vs. Betriebskosten) ausgewählt, bedarfsgerecht bemessen und in das übergeordnete Betriebskonzept des Gebäudes bzw. der zu errichtenden Funktionseinheit regelungs- und steuerungstechnisch integriert.

Leistungsschnittstellen und Projektgrenzen sind klar zu definieren.

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Ausführung

In der Ausführungsphase werden die Ergebnisse des Entwurfs in eine aussagekräftige Installationsplanung mit den zur Umsetzung benötigten Maßangaben und Detailansichten überführt sowie in einem Leistungsverzeichnis oder einer funktionalen Leistungsbeschreibung unter vollständiger Benennung der für die Umsetzung der Maßnahme benötigten Bauleistungen in Menge und Masse zur Angebotseinholung dokumentiert.

LP 5-8

Planungskonzept umsetzen

Schnittstellenlisten sichern die Zuordnung aller Bauleistungen zu den an der Planung Beteiligten und reduzieren damit das Risiko, das Leistungen bei mehreren Planungsbeteiligten in der Ausschreibung fehlen oder doppelt ausgeschrieben werden.

Grundsätzlich planen wir mit einer BIM-basierten Software in 3D, sodass Kollisionsprüfungen in Echtzeit erfolgen können und wir auch in Bereichen mit hoher Installationsdichte stets die Übersicht behalten.

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Abschluss

Mit rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen beginnt mit der Gewährleistungsphase der letzte Leistungsabschnitt der Fachplanung. Auf Wunsch begleiten wir Ihr Projekt auch nach dem Bauende und unterstützen Sie in der Freigabe von ggf. vereinbarten Sicherheitsleistungen mit Ablauf der Gewährleistungsfrist oder auch in der Koordinierung der Abarbeitung von innerhalb der Gewährleistungsfrist angefallenen Mängeln.

LP 9

Gebäudebetrieb

Immer wieder stellen wir fest, dass es mit Übergabe von Gebäuden an die Betreibenden Beratungsbedarf bezogen auf  ihre Pflichten gibt. Wie sollte das Betriebskonzept zur Wartung der Anlagen optimal gestaltet werden? Welche Anlagen sind in welchem Turnus wartungspflichtig und welche Unterlagen werden von Sachversicherern und Prüfsachverständigen gefordert? Auch hier können wir beratend für Sie tätig werden, um den gepflegten Zustand und die Leistungsfähigkeit Ihrer Immobilie langfristig zu erhalten.